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Betriebsanweisung |
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Allgemein |
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1.
Anwendungsbereich |
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Diese Betriebsanweisung gilt für
alle Mitarbeiter während Ihres Aufenthaltes im Marktbereich. |
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2.
Gefahren für Mensch und Umwelt |
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Brandgefahr ·
Quetsch,-
Stich- und Schnittverletzungen ·
Aus-
und Wegrutschen, Umknicken und Stürzen ·
Verunreinigung
von Boden, Wasser und Luft |
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3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Flucht-
und Rettungswege müssen immer frei gehalten werden. ·
Brandschutztüren
dürfen nicht mechanisch (z.B. durch einen Keil) offen gehalten werden. ·
Die
Brandschutztüren sind nach Ladenschluss zu schliessen. ·
Feuerlöscher,
Wandhydranten und Einrichtungen zur Ersten Hilfe müssen jederzeit frei
zugänglich sein und dürfen nicht verstellt werden. ·
Offenes
Feuer und Rauchen ist im gesamten Markt - außer in den speziell
gekennzeichneten und benannten Räumen - verboten. ·
In
Technikräumen (z. B. Elektrounterverteilung) dürfen keine
brennbaren Materialien abgestellt oder gelagert werden. ·
Der
Zutritt zu Technik- und Maschinenräumen ist nur der
Geschäftsführung und den in die Anlage eingewiesenen Personen/
befähigten Personen gestattet. ·
Zur
Verfügung gestellte Arbeitsmittel (z. B. Sicherheits-Kartonmesser)
müssen genutzt und gepflegt werden. ·
Arbeitsmittel
dürfen erst nach entsprechender Unterweisung genutzt werden. ·
Sicherheitseinrichtungen
dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden. ·
Erkannte
Gefahrenstellen sind unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten oder
einem ·
In
dem gesamten Markt ist auf den Verkehr durch Flurförderzeuge achten. ·
Bei
allen Tätigkeiten darf nur Schuhwerk getragen werden, welches dem
Fuß ausreichend Halt und Schutz bietet. ·
Zum
geeigneten Schuhwerk zählen normale, geschlossene Schuhe, sowie Sandalen
und Sandaletten, mit Fersenriemen. ·
In
Bereichen, in denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist, z. B. bei dem
Umgang mit Flurförderzeugen, sind Sicherheitsschuhe zu tragen. ·
Schuhe
mit Plateausohle sind zum Arbeiten nicht geeignet. ·
Kleinstverletzungen,
wie z. B. Schnittverletzungen sind ins Verbandbuch einzutragen. Das
Verbandbuch liegt in dem Verbandskasten aus oder wird von festgelegten
Mitarbeitern des Marktes geführt. ·
Es
dürfen nur Gefahrstoffe verwendet werden, die von der
Geschäftsführung genehmigt wurden. ·
Beim
Umgang mit Ladendieben: ·
Stellen
Sie sich dem potenziellen Ladendieb nicht in den Weg ·
Informieren
Sie hierfür geschultes
Personal. |
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4.
Verhalten bei störungen |
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Bei
Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, die Arbeiten
einstellen und den Vorgesetzten ·
Im
Gefahrenfall - Räumung des Marktes - Arbeit sofort einstellen, den Markt
über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege verlassen und den
Sammelplatz aufsuchen. ·
Bei
Störungen an Anlagen ist die Geschäftsführung zu informieren. ·
Bei
der Aufnahme von unbeabsichtigt freigesetzten Gefahrstoffen Schutzhandschuhe
und Brille benutzen. Den Bereich und eventuelle Abläufe (z. B. Kanal) um
den freigesetzten Gefahrstoff herum sichern. ·
Meldung
der Freisetzung von Gefahrstoffen an die Geschäftsführung. ·
Geeignetes
Bindemittel für die Aufnahme des Gefahrstoffes benutzen. |
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5.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
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6.
Instandhaltung / Entsorgung |
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Instandhaltungsarbeiten dürfen
nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. ·
Zur
Entsorgung von Gefahrstoffen und des kontaminierten Bindemittels den
Entsorger kontaktieren. |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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