Betriebsanweisung

 

 

Allgemein

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für alle Mitarbeiter während Ihres Aufenthaltes im Marktbereich.

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

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·         Brandgefahr

·         Quetsch,- Stich- und Schnittverletzungen

·         Aus- und Wegrutschen, Umknicken und Stürzen

·         Verunreinigung von Boden, Wasser und Luft

 

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

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·         Flucht- und Rettungswege müssen immer frei gehalten werden.

·         Brandschutztüren dürfen nicht mechanisch (z.B. durch einen Keil) offen gehalten werden.

·         Die Brandschutztüren sind nach Ladenschluss zu schliessen.

·         Feuerlöscher, Wandhydranten und Einrichtungen zur Ersten Hilfe müssen jederzeit frei zugänglich sein und dürfen nicht verstellt werden.

·         Offenes Feuer und Rauchen ist im gesamten Markt - außer in den speziell gekennzeichneten und benannten Räumen - verboten.

·         In Technikräumen (z. B. Elektrounterverteilung) dürfen keine brennbaren Materialien abgestellt oder gelagert werden.

·         Der Zutritt zu Technik- und Maschinenräumen ist nur der Geschäftsführung und den in die  Anlage eingewiesenen Personen/ befähigten Personen gestattet.

·         Zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel (z. B. Sicherheits-Kartonmesser) müssen genutzt und gepflegt werden.

·         Arbeitsmittel dürfen erst nach entsprechender Unterweisung genutzt werden.

·         Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden.

·         Erkannte Gefahrenstellen sind unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten oder einem
Sicherheitsbeauftragten zu melden.

·         In dem gesamten Markt ist auf den Verkehr durch Flurförderzeuge achten.

·         Bei allen Tätigkeiten darf nur Schuhwerk getragen werden, welches dem Fuß ausreichend Halt und Schutz bietet.

·         Zum geeigneten Schuhwerk zählen normale, geschlossene Schuhe, sowie Sandalen und Sandaletten, mit Fersenriemen.

·         In Bereichen, in denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist, z. B. bei dem Umgang mit Flurförderzeugen, sind Sicherheitsschuhe zu tragen.

·         Schuhe mit Plateausohle sind zum Arbeiten nicht geeignet.

·         Kleinstverletzungen, wie z. B. Schnittverletzungen sind ins Verbandbuch einzutragen. Das Verbandbuch liegt in dem Verbandskasten aus oder wird von festgelegten Mitarbeitern des Marktes geführt.

·         Es dürfen nur Gefahrstoffe verwendet werden, die von der Geschäftsführung genehmigt wurden.

·         Beim Umgang mit Ladendieben:

·         Stellen Sie sich dem potenziellen Ladendieb nicht in den Weg

·         Informieren Sie  hierfür geschultes Personal.

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, die Arbeiten einstellen und den Vorgesetzten
informieren
: ( ______

·         Im Gefahrenfall - Räumung des Marktes - Arbeit sofort einstellen, den Markt über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege verlassen und den Sammelplatz aufsuchen.

·         Bei Störungen an Anlagen ist die Geschäftsführung zu informieren.

·         Bei der Aufnahme von unbeabsichtigt freigesetzten Gefahrstoffen Schutzhandschuhe und Brille benutzen. Den Bereich und eventuelle Abläufe (z. B. Kanal) um den freigesetzten Gefahrstoff herum sichern.

·         Meldung der Freisetzung von Gefahrstoffen an die Geschäftsführung.

·         Geeignetes Bindemittel für die Aufnahme des Gefahrstoffes benutzen.

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

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·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung / Entsorgung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

·         Zur Entsorgung von Gefahrstoffen und des kontaminierten Bindemittels den Entsorger kontaktieren.

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: