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Betriebsanweisung |
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Umgang mit Elektroaltgeräten |
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1. Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für alle Mitarbeiter die mit dem Umgang - der Sammlung,
dem Transport und der Lagerung - von Altgeräten betraut sind. |
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2. Gefahren für Mensch und Umwelt |
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Quetschungen
sowie Prellungen und Brüche beim Umgang mit Altgeräten ·
Staubemissionen
und Implosionsgefahr bei Beschädigung von Bildröhren ·
Schnittverletzungen ·
Stolpergefahr
bei Befüllung der Container (durch herumliegende Teile, zu wenig Licht) ·
Verunreinigung
von Grundwasser und sonstigen Gewässern durch Auslaufen von Schadstoffen
wie z.B. Kühlmittel |
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3. Schutzmaßnahmen
und Verhaltensregeln |
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Sammlung,
Transport und Lagerung von Altgeräten: ·
Bei
allen Tätigkeiten (Sammeln, Transport und Lagerung) ist darauf zu
achten, dass die Altgeräte nicht (mutwillig) beschädigt
werden. Altgeräte nicht werfen oder stoßen. ·
Anschlusskabel
dürfen nicht abgeschnitten bzw. entfernt werden ·
Kühl-
und Bildschirmgeräte dürfen nur stehend auf den
Gehäusen gestapelt werden. ·
Insbesondere
ist eine Beschädigung zerbrechlicher Teile wie z.B. Bildröhren von
TV Geräten oder die Freisetzung umweltgefährdender Stoffe durch
Beschädigung von z. B.
Kühlschlangen von Kältegeräten auszuschließen. ·
Die
Lagerung muss unter Beachtung wasserrechtlicher Bestimmungen, d. h. vor Niederschlagswasser
geschützt auf einer wasserundurchlässigen Fläche erfolgen.
Auch vor dem unbefugten Zugriff Dritter muss gesichert werden. ·
Sind
Container für Dritte zugänglich, sind diese nach Betriebsschluss
abzuschließen. ·
Befüllung
von Containern: Ø
Die
Stapelung beginnt an der hinteren Containerinnenwand und erfolgt
formschlüssig Ø
Die
Container sind möglichst vollständig und raumfüllend zu
beladen Ø
Die
Altgeräte dürfen nicht über den
Containerrand ragen ·
Die
Mitarbeiter in den o.g. Bereichen haben persönliche
Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe) zu tragen. ·
Die
Arbeiten dürfen nur von unterwiesenen Mitarbeitern durchgeführt
werden. |
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4. Verhalten bei störungen |
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Bei
Beschädigung von z.B. Bildröhren muss ein Hautkontakt bzw. eine
orale Aufnahme vermieden werden - Verlassen des Arbeitsbereiches und
gründliches Waschen der Hände ·
Auslaufende
Flüssigkeiten sind unverzüglich mit geeigneten Vorrichtungen
aufzufangen bzw. |
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5. Verhalten bei Unfällen, Erste
Hilfe |
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Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
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6. Entsorgung |
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Die Altgeräte dürfen
ausschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung durch einen
zertifizierten Entsorger zugeführt werden – keine Entsorgung
über den Hausmüll! Verunreinigte Bindemittel müssen ebenfalls
über einen zertifizierten Entsorgungspartner entsorgt werden. |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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