Betriebsanweisung

 

 

Umgang mit Elektroaltgeräten

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für alle Mitarbeiter die mit dem Umgang - der Sammlung, dem Transport und der Lagerung - von Altgeräten betraut sind.

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

 

·         Quetschungen sowie Prellungen und Brüche beim Umgang mit Altgeräten

·         Staubemissionen und Implosionsgefahr bei Beschädigung von Bildröhren

·         Schnittverletzungen

·         Stolpergefahr bei Befüllung der Container (durch herumliegende Teile, zu wenig Licht)

·         Verunreinigung von Grundwasser und sonstigen Gewässern durch Auslaufen von Schadstoffen wie z.B. Kühlmittel

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

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Sammlung, Transport und Lagerung von Altgeräten:

·       Bei allen Tätigkeiten (Sammeln, Transport und Lagerung) ist darauf zu achten, dass die Altgeräte nicht (mutwillig) beschädigt werden. Altgeräte nicht werfen oder stoßen.

·       Anschlusskabel dürfen nicht abgeschnitten bzw. entfernt werden

·       Kühl- und Bildschirmgeräte dürfen nur stehend auf den Gehäusen gestapelt werden.

·       Insbesondere ist eine Beschädigung zerbrechlicher Teile wie z.B. Bildröhren von TV Geräten oder die Freisetzung umweltgefährdender Stoffe durch Beschädigung  von z. B. Kühlschlangen von Kältegeräten auszuschließen.

·       Die Lagerung muss unter Beachtung wasserrechtlicher Bestimmungen, d. h. vor Niederschlagswasser geschützt auf einer wasserundurchlässigen Fläche erfolgen. Auch vor dem unbefugten Zugriff Dritter muss gesichert werden.

·       Sind Container für Dritte zugänglich, sind diese nach Betriebsschluss abzuschließen.

·       Befüllung von Containern:

Ø  Die Stapelung beginnt an der hinteren Containerinnenwand und erfolgt formschlüssig

Ø  Die Container sind möglichst vollständig und raumfüllend zu beladen

Ø  Die Altgeräte dürfen nicht über den Containerrand ragen

·       Die Mitarbeiter in den o.g. Bereichen haben persönliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe) zu tragen.

·       Die Arbeiten dürfen nur von unterwiesenen Mitarbeitern durchgeführt werden.

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

·         Bei Beschädigung von z.B. Bildröhren muss ein Hautkontakt bzw. eine orale Aufnahme vermieden werden - Verlassen des Arbeitsbereiches und gründliches Waschen der Hände

·         Auslaufende Flüssigkeiten sind unverzüglich mit geeigneten Vorrichtungen aufzufangen bzw.
mit bereitgestellten Bindemitteln aufzunehmen. Das verunreinigte Bindemittel darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

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·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Entsorgung

 

 

 

Die Altgeräte dürfen ausschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung durch einen zertifizierten Entsorger zugeführt werden – keine Entsorgung über den Hausmüll! Verunreinigte Bindemittel müssen ebenfalls über einen zertifizierten Entsorgungspartner entsorgt werden.

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: