Betriebsanweisung

 

 

Umgang mit Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für alle Mitarbeiter die mit dem Umgang - der Sammlung, dem Transport und der Lagerung - von Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen betraut sind.

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

 

Bei Lampenbruch:

·         Austritt von Quecksilber (Verdampft bei Raumtemperatur)

·         Verletzung an Glasscherben

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

 

Es ist darauf zu achten, dass die Altlampen sorgfältig behandelt werden und nicht zu Bruch gehen können. Die Altlampen müssen bis zur Entsorgung in den dafür vorgesehenen Behältnissen gesammelt werden.

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

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Bei Lampenbruch wird empfohlen, folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

1. Unverzüglich:   Ausreichende Lüftung des Raumes

2. Im Anschluss:  Aufräum- und Reinigungsmaßnahmen wie folgt

·         Einweg- oder Haushaltshandschuhe anziehen

·         Alle größeren Teile der Lampe zunächst mit einem steifen Papier oder Karton zusammenkehren und diese in ein luftdicht verschließbares Gefäß geben (z.B. Schraubglas oder feste, verschließbare Plastiktüte).

·         Ein angefeuchtetes Einweg-Haushaltstuch oder auch ein Klebeband verwenden, um kleine Stücke und Staub aufzunehmen.

·         Lampenreste, Einwegtücher, Handschuhe usw. ebenfalls in dem luftdichten Gefäß verpacken. Dieses Gefäß kann in einer Sammelbox entsorgt werden.

·         Von Teppichen oder Polstern können kleinere Bruchstücke und Splitter mit einem Klebeband aufgenommen werden.

·         Staubsauger nur als letzte Reinigungsmaßnahme verwenden und wenn die Oberfläche keine andere Wahl lässt. Halten Sie während des Staubsaugens die Fenster geöffnet. Entsorgen Sie den Staubsaugerbeutel und den Feinstaubfilter im Anschluss in der Restmülltonne.

·         Im Anschluss an alle Reinigungsmaßnahmen nochmal einige Zeit lüften. Danach die Hände gründlich waschen.

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

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·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Entsorgung

 

 

 

Die Altlampen dürfen ausschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung durch einen zertifizierten Entsorger zugeführt werden – keine Entsorgung über den Hausmüll!

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: