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Betriebsanweisung |
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Ballenpresse |
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1.
Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt dem sicheren Bedienen von Ballenpressen |
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2.
Gefahren für Mensch und Umwelt |
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·
Quetschen,
Scheren und Stoßen an den schweren Verschlüssen der Ein- und
Auswurföffnungen sowie den Einrichtungen zum Ballenauswurf:
- bei nicht
bestimmungsgemäßer Durchführung der vorgegebenen Arbeitsabläufe,
z.B.
beim Öffnen/Schließen der Ein- und Auswurföffnung, dem
Verschnüren und Auswerfen des Ballens, der Reinigung des Innenraumes,
der Beseitigung von Betriebsstörungen
- in Folge schadhafter Schutzeinrichtungen
an den Verschlüssen der Ein- und Auswurföffnungen, z.B. defekte
Gasdruckfedern, Bedienungshebel und deren Sicherungen ·
Verletzungen
durch herabfallende Gegenstände, z.B. Gebinde des
Verschnürmaterials, Lanzen zum Anlegen der Verschnürung · Stromschlag, z.B. nach Quetschungen
der Geräteanschlussleitung |
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3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Allgemein · Presse nur
bestimmungsgemäß betreiben, wie in Betriebsanleitung des
Herstellers festgelegt · Presse darf nur von
unterwiesenen Personen bedient werden · Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht, umgangen oder
missbräuchlich benutzt werden Täglich vor
Arbeitsbeginn: ·
Sichtprüfung
der Presse und der Geräteanschlussleitung auf äußerlich
erkennbare Schäden, Dichtheit und Funktionsfähigkeit Beim Betrieb: ·
Presse
während des Betriebes nicht verlassen ·
Keine
Türen und Klappen vor Stillstand der Maschine öffnen Beim Verlassen: · Nach Beendigung der Arbeit bzw. dem
Pressvorgang muss die Presse gegen unbefugte Benutzung gesichert werden durch
z.B. Schlüsselschalter oder Betätigung des Hauptschalters, der
gegen Wiedereinschalten durch Unbefugte gesichert sein muss |
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4.
Verhalten bei störungen |
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Bei
Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel
sofort stillsetzen und gegen
Wiederinbetriebnahme sichern (z.B. Stecker ziehen, Hauptschalter ausschalten,
ggf. kennzeichnen) ·
Bei
drohenden Umweltschäden oder Feuer à Maßnahmen zur
Schadensbegrenzung einleiten (Bindemittel, geeignete
Feuerlöschgeräte bei Entstehungsbränden einsetzen) ·
den Vorgesetzten informieren: ( ______ |
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5.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
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Arbeitsmittel stillsetzen/ Verletzte Personen
aus dem Gefahrenbereich bringen/ Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
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6.
Instandhaltung / Entsorgung |
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Instandhaltungsarbeiten (z.B.
Reparaturen) dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt
werden. ·
Pressen
sind vor der ersten Inbetriebnahme und längstens nach einem Jahr durch
eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand
(Mechanik/Hydraulik/ Elektrik) prüfen zu lassen |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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