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Betriebsanweisung |
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Ganzglasschiebeelemente
/ Glasfaltanlagen |
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1. Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für das Bedienen (Öffnen und
Schließen) |
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2. Gefahren für
Mensch und Umwelt |
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Hand- und Fingerverletzungen: Durch Quetschstellen beim Öffnen und
Schließen der Anlage (verschieben der einzelnen Elemente) ·
Schnittverletzungen: Durch beschädigte oder berstende
Glaselemente |
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3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Allgemein: ·
Die
Glasfaltanlage darf ausschließlich von unterwiesenem Personal bedient
werden ·
Sicherheitshinweise
und Bedienungsanleitung des Herstellers beachten ·
Sitz
und Gängigkeit der Beschläge überprüfen und Justierung
der Tür regelmäßig kontrollieren ·
Die
Führungsschienen auf Beschädigungen/Verformungen kontrollieren ·
Kontakt
Glas-Metall ist zu vermeiden ·
Freie
Glaskanten von Horizontal-Schiebewänden sind in der
„Parkstellung“, insbesondere in Durchgangsbereichen, vor
Beschädigungen zu schützen ·
Glasflächen
nur nach Rücksprache mit dem Hersteller großflächig mit Folie
bekleben Täglich
vor Arbeitsbeginn: ·
Vor
Inbetriebnahme ist täglich eine Sichtprüfung auf eventuelle
Mängel / Beschädigungen durchzuführen Beim
Betrieb: ·
Glastüre/Elemente
nicht verkeilen ·
Handbetätigte
Schiebeelemente nicht stoßen, sondern in die gewünschte Position
führen ·
Wenn
die Leichtgängigkeit der Anlage nicht mehr gegeben ist, nach Ursachen
suchen und diese beseitigen (lassen). Keine Gewalt anwenden! Reinigen: ·
Verschmutzungen
im Bereich unter den Türflügeln sowie der Laufschienen
regelmäßig entfernen ·
Reinigung
ohne mechanische Beschädigungen des Glases (Kratzer vermeiden, kein
Einsatz von Reinigungsklingen) – Z.B. beim Entfernen von Aufklebern |
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4. Verhalten bei
störungen |
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Glastüren
und Glaselemente die Beschädigungen aufweisen (z. B. Kantenverletzungen, |
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5. Verhalten bei
Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0 - 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
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6. Instandhaltung |
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Notwendige Reparatur-, Wartungs- und
Einstellarbeiten dürfen nur von dafür befugten |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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