Betriebsanweisung

 

 

Ganzglasschiebeelemente / Glasfaltanlagen

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für das Bedienen (Öffnen und Schließen)
von Ganzglasschiebeelementen und Glasfaltanlagen.

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

·         Hand- und Fingerverletzungen: Durch Quetschstellen beim Öffnen und Schließen der Anlage (verschieben der einzelnen Elemente)

·         Schnittverletzungen: Durch beschädigte oder berstende Glaselemente

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

Allgemein:

·         Die Glasfaltanlage darf ausschließlich von unterwiesenem Personal bedient werden

·         Sicherheitshinweise und Bedienungsanleitung des Herstellers beachten

·         Sitz und Gängigkeit der Beschläge überprüfen und Justierung der Tür regelmäßig kontrollieren

·         Die Führungsschienen auf Beschädigungen/Verformungen kontrollieren

·         Kontakt Glas-Metall ist zu vermeiden

·         Freie Glaskanten von Horizontal-Schiebewänden sind in der „Parkstellung“, insbesondere in Durchgangsbereichen, vor Beschädigungen zu schützen

·         Glasflächen nur nach Rücksprache mit dem Hersteller großflächig mit Folie bekleben
(Verletzungsgefahr durch „Schollenbildung“ beim Bersten der Scheibe)

Täglich vor Arbeitsbeginn:

·         Vor Inbetriebnahme ist täglich eine Sichtprüfung auf eventuelle Mängel / Beschädigungen durchzuführen

Beim Betrieb:

·         Glastüre/Elemente nicht verkeilen

·         Handbetätigte Schiebeelemente nicht stoßen, sondern in die gewünschte Position führen

·         Wenn die Leichtgängigkeit der Anlage nicht mehr gegeben ist, nach Ursachen suchen und diese beseitigen (lassen). Keine Gewalt anwenden!

Reinigen:

·         Verschmutzungen im Bereich unter den Türflügeln sowie der Laufschienen regelmäßig entfernen

·         Reinigung ohne mechanische Beschädigungen des Glases (Kratzer vermeiden, kein Einsatz von Reinigungsklingen) – Z.B. beim Entfernen von Aufklebern

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Glastüren und Glaselemente die Beschädigungen aufweisen (z. B. Kantenverletzungen,
muschelförmige Ausbrüche und Kratzer), sind abzusperren und der Vorgesetzte ist zu
informieren
( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

M003 Gehörschutz benutzen

·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen: ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung

 

 

 

·         Notwendige Reparatur-, Wartungs- und Einstellarbeiten dürfen nur von dafür befugten
Personen (Fachfirma) durchgeführt werden

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: