|
|
Betriebsanweisung |
|
||||
|
|
Hebebühnen / Hubtisch |
|
||||
|
|
1.
Anwendungsbereich |
|
||||
|
|
|
Diese
Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten mit ortsfesten
kraftbetätigten Hebebühnen zum Heben und Senken von Gütern. Je
nach Ausführungen ist das Mitfahren der Bedienperson erlaubt. |
|
|||
|
|
2.
Gefahren für Mensch und Umwelt |
|
||||
|
|
|
·
Absturz
von Personen ·
Verletzungen
durch herunterrutschende und herabfallende Ladung ·
Quetsch-
und Scherstellen beim Bewegen der Hebebühne ·
Stolpern
und Umknicken durch Höhenunterschiede zwischen angehobener oder
abgesenkter Hebebühne und den angrenzenden Verkehrsflächen ·
|
|
|||
|
|
|
|
||||
|
|
|
·
Die
Hebebühne darf nur von Personen bedient werden, die mind. 18 Jahre alt
sind und in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind. Die Personen
müssen durch den Unternehmer mit dem Bedienen der Hebebühne
schriftlich beauftragt sein. ·
Zur
Verfügung gestellte Sicherheitsschuhe benutzen. ·
Bei
Arbeiten mehrerer Personen ist ein Aufsichtsführender zu bestimmen. ·
Die
Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten. ·
Nur
regelmäßig geprüfte Hebebühnen benutzen (gültige
Prüfplakette). ·
Täglich
vor jeder Inbetriebnahme Funktionsprüfung durchführen. ·
Hebebühnen
nicht überlasten, Tragfähigkeit beachten (siehe Typenschild). ·
Die
Hebebühne bestimmungsgemäß verwenden. ·
Hebebühnen dürfen nur
über die dafür bestimmten Zugänge bestiegen oder verlassen
werden. ·
Die Bedienungspersonen haben bei
allen Bewegungen der Hebebühne darauf zu achten, dass sie sich und
andere Personen nicht gefährden. ·
Das
Mitfahren der Bedienperson ist nur bei hierfür bestimmten
Hebebühnen erlaub. Die Beförderung von weiteren Personen ist
verboten. ·
Der
unnötige Aufenthalt auf der Hebebühne sowie im Gefahrenbereich
(unter der Plattform) ist verboten. ·
Lasten
gegen Verrutschen bzw. Abstürzen oder Herabfallen sichern. ·
Steuerplatz
der kraftbetätigten Hebebühnen freihalten. |
|
|||
|
|
4.
Verhalten bei störungen |
|
||||
|
|
|
·
Bei
Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel
stillsetzen und den Vorgesetzten ·
Bei
drohenden Umweltschäden à Maßnahmen zur
Schadensbegrenzung einleiten (Bindemittel) |
|
|||
|
|
5.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
|
||||
|
|
|
·
Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
|
|||
|
|
6.
Instandhaltung |
|
||||
|
|
|
·
Instandhaltungsarbeiten dürfen
nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. ·
Kontroll-/Reinigungsarbeiten dürfen
nur bei still gesetzter, gegen irrtümliches bzw. unbefugtes Ingangsetzen
gesicherte Hebebühne ausgeführt werden. (Abstützeinrichtung) |
|
|||
|
|
|
|
||||
|
|
Datum: |
|
Unterschrift Geschäftsführer: |
|
|
|
|
|
|
|
||||