|
|
Betriebsanweisung |
|
||||
|
|
Kartonmesser |
|
||||
|
|
1.
Anwendungsbereich |
|
||||
|
|
|
Diese
Betriebsanweisung gilt dem sicheren Umgang mit Kartonmessern |
|
|||
|
|
2.
Gefahren für Mensch und Umwelt |
|
||||
|
|
|
Schnittverletzungen: ·
aufgrund falscher Handhabung von
Kartonmessern ·
aufgrund der Nutzung von ungeeigneten
Schneidwerkzeugen (Taschenmesser, Schere) oder Kartonmessern mit
feststehender Klinge ·
beim Klingenwechsel ·
durch Wegschnellen durchtrennter
Bandverschnürungen ·
durch nicht sachgerechte Entsorgung
verbrauchter Klingen |
|
|||
|
|
3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
|
||||
|
|
|
·
Es
dürfen ausschließlich die von der Geschäftsführung zur
Verfügung gestellten Messer verwendet werden (Messer mit
selbsttätiger Klingensicherung) ·
Das
Messer muss für die Arbeitsaufgabe geeignet sein ·
Gebrauchsanleitung
des Herstellers beachten ·
Nur
einwandfreie Messer mit funktionierendem Mechanismus und scharfer Klinge
einsetzen. ·
Benutzung
nur nach erfolgter Unterweisung über die funktionsgerechte Handhabung,
Benutzung des Klingenschiebers, Auswechseln von Klingen und Instandhaltung
des Messers ·
Bei
Verwendung von Messern mit automatischem Klingenrückzug muss der Sicherheitsmechanismus
aktiv vom Anwender ausgelöst werden, indem er den Daumen nach Eindringen
der Messerklinge in das Schneidgut vom Klingenschieber nimmt. Erst dann wird
die Klinge nach Verlassen des Schneidmaterials in den Griffkörper
zurückgezogen ·
Bei
Verwendung von Messern mit vollautomatischem Klingeneinzug springt die Klinge
ohne Einfluss des Anwenders beim Verlassen des Schneidmaterials zurück ·
Karton
mit freier Hand so halten, dass dieser nicht wegrutschen oder kippen kann ·
Karton
so fixieren, dass beim Abrutschen des Kartonmessers die kartonhaltende Hand
nicht gefährdet ist ·
Beim
Durchtrennen von Verschnürungen aus Kunststoffbändern, Band in der
Nähe der Schnittstelle mit einer Hand anheben und festhalten, um ein
Wegschnellen zu verhindern ·
Beim
Klingenwechsel Messerkörper so umfassen, dass keine Verletzungsgefahr
durch die
heraustretende Klinge entsteht ·
Verbrauchte
Klingen nicht in den Papierkorb werfen |
|
|||
|
|
4.
Verhalten bei störungen |
|
||||
|
|
|
·
Bei
Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel
der Benutzung entziehen und den Vorgesetzten informieren: ( ______ |
|
|||
|
|
5.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
|
||||
|
|
|
·
Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
|
|||
|
|
6.
Instandhaltung / Entsorgung |
|
||||
|
|
|
·
Messer regelmäßig von
Materialresten und Kleberückständen säubern ·
beschädigte
Messerteile und stumpf gewordene Messerklingen auswechseln ·
gebrauchte Klingen sachgerecht
entsorgen (z.B. Sammelbox und Safebox von Martor) ·
lässt
sich das Messer nicht mehr instand setzen, muss es ausgemustert und ersetzt
werden. |
|
|||
|
|
|
|
||||
|
|
Datum: |
|
Unterschrift Geschäftsführer: |
|
|
|
|
|
|
|
||||