Betriebsanweisung

 

 

Kartonmesser

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt dem sicheren Umgang mit Kartonmessern

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

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Schnittverletzungen:

·                     aufgrund falscher Handhabung von Kartonmessern

·                     aufgrund der Nutzung von ungeeigneten Schneidwerkzeugen (Taschenmesser, Schere) oder    Kartonmessern mit feststehender Klinge

·                     beim Klingenwechsel

·                     durch Wegschnellen durchtrennter Bandverschnürungen

·                     durch nicht sachgerechte Entsorgung verbrauchter Klingen

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

·         Es dürfen ausschließlich die von der Geschäftsführung zur Verfügung gestellten Messer verwendet werden (Messer mit selbsttätiger Klingensicherung)

·         Das Messer muss für die Arbeitsaufgabe geeignet sein

·         Gebrauchsanleitung des Herstellers beachten

·         Nur einwandfreie Messer mit funktionierendem Mechanismus und scharfer Klinge einsetzen.

·         Benutzung nur nach erfolgter Unterweisung über die funktionsgerechte Handhabung, Benutzung des Klingenschiebers, Auswechseln von Klingen und Instandhaltung des Messers

·         Bei Verwendung von Messern mit automatischem Klingenrückzug muss der Sicherheitsmechanismus aktiv vom Anwender ausgelöst werden, indem er den Daumen nach Eindringen der Messerklinge in das Schneidgut vom Klingenschieber nimmt. Erst dann wird die Klinge nach Verlassen des Schneidmaterials in den Griffkörper zurückgezogen

·         Bei Verwendung von Messern mit vollautomatischem Klingeneinzug springt die Klinge ohne Einfluss des Anwenders beim Verlassen des Schneidmaterials zurück

·         Karton mit freier Hand so halten, dass dieser nicht wegrutschen oder kippen kann

·         Karton so fixieren, dass beim Abrutschen des Kartonmessers die kartonhaltende Hand nicht gefährdet ist

·         Beim Durchtrennen von Verschnürungen aus Kunststoffbändern, Band in der Nähe der Schnittstelle mit einer Hand anheben und festhalten, um ein Wegschnellen zu verhindern

·         Beim Klingenwechsel Messerkörper so umfassen, dass keine Verletzungsgefahr durch

die heraustretende Klinge entsteht

·         Verbrauchte Klingen nicht in den Papierkorb werfen

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel der Benutzung entziehen und den Vorgesetzten informieren: ( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

·                     Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung / Entsorgung

 

 

 

·         Messer regelmäßig von Materialresten und Kleberückständen säubern

·         beschädigte Messerteile und stumpf gewordene Messerklingen auswechseln

·         gebrauchte Klingen sachgerecht entsorgen (z.B. Sammelbox und Safebox von Martor)

·         lässt sich das Messer nicht mehr instand setzen, muss es ausgemustert und ersetzt werden.

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: