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Betriebsanweisung |
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Ladeblech |
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1.
Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für Ladebleche, die zum Ausgleich von
Höhenunterschieden und zum Überbrücken von Abständen
zwischen Laderampen und Ladeflächen dienen. |
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2.
Gefahren für Mensch und Umwelt |
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Überlastung
des Rückens beim Heben und Tragen des Ladebleches. ·
Abstürzen
von der Laderampe während des Auflegens des Ladebleches. ·
Abstürzen
von Personen oder Flurförderzeugen durch nicht gegen Wegrollen
gesichertes Fahrzeug. ·
Abstürzen
von wegrutschenden Ladeblechen. ·
Stürze
zwischen Ladeblech und Ladefläche durch nicht
bestimmungsgemäß aufgelegte Ladebleche. ·
Stolpern
an den Übergängen Ladeblech/Laderampe bzw. Ladeblech/Ladefläche
bei starren Ladebleche (ohne Klapplippe) ·
Stolpern
über Stolperstellen, die sich seitlich zwischen Ladeblech und Laderampe
ergeben ·
Seitliches
Abstürzen durch zu schmale Ladebleche. ·
Umstürzen
des hochkant abgestellten Ladebleches. ·
Verletzungen
durch herunterrutschenden und herabfallenden Ladungsteilen |
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3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Ladebleche
dürfen nur von unterwiesenen Personen benutzt werden. ·
Die
Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten. ·
Nur
regelmäßig geprüfte Ladebleche benutzen. ·
Ladebrücke
nicht überlasten, Tragfähigkeit beachten (siehe Typenschild). ·
Fahrzeug
im rechten Winkel an die Laderampe heranfahren. ·
Fahrzeug
mittels Feststellbremse gegen Wegrollen sichern. ·
Beim
Befahren mit kraftbetätigten Flurförderzeugen muss das Fahrzeug
zusätzlich durch beidseitig angelegten Unterlegkeilen gegen wegrollen
gesichert werden. ·
Ladeblech
zu zweit bewegen, wenn dieses mehr als 25 kg wiegt oder Flurförderzeug
benutzen. ·
Ladeblech
mit Verschiebungssicherung verwenden. ·
Ladeblech
bestimmungsgemäß auflegen. ·
Lose
Ladungsteile beim Transportieren gegen Herabfallen sichern. ·
Hochgestellte
Ladebleche gegen Umfallen sichern. |
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4.
Verhalten bei störungen |
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Bei
Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel
stillsetzen und Vorgesetzten informieren:
( ______ |
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5.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: (
0 - 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
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6.
Instandhaltung |
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Instandhaltungsarbeiten dürfen
nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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