Betriebsanweisung

 

 

Ladebrücke

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten mit dem Gebäude fest verbundenen Ladebrücken, die zum Ausgleich von Höhenunterschieden und zum Überbrücken von Abständen zwischen Laderampen und Ladeflächen dienen. Ladebrücken können kraftbetrieben oder handbetätigt sein.

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

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·         Absturz bei geöffneten Rolltor und nicht angedockten Fahrzeug

·         Abstürzen von Personen oder Flurförderzeugen durch nicht gegen Wegrollen gesichertes Fahrzeug

·         Seitliches Abstürzen von der Ladebordwand, wenn diese auf die Ladebrücke aufgelegt ist.

·         Stürze zwischen Ladebrücke und Ladefläche durch nicht bestimmungsgemäß aufgelegte Ladebrücke

·         Stolpern und Umknicken durch Höhenunterschiede zwischen angehobener oder abgesenkter Ladebrücke und den angrenzenden Verkehrsflächen

·         Quetschgefahr zwischen Ladebrücke und Ladefläche

·         Umstürzen von Flurförderzeugen durch Höhenunterschiede zwischen angehobener oder abgesenkter Ladebrücke und den angrenzenden Verkehrsflächen

·         Verletzungen durch herunterrutschenden und herabfallenden Ladungsteilen

·         Schwere körperliche Arbeit durch große erforderliche Betätigungskräfte bei handbetätigten Ladebrücken

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

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·         Die Ladebrücke darf nur von unterwiesenen Personen bedient werden.

·         Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten.

·         Nur regelmäßig geprüfte Ladebrücken benutzen (gültige Prüfplakette).

·         Ladebrücke nicht überlasten, Tragfähigkeit beachten (siehe Typenschild).

·         Rolltor schließen, wenn sich kein Fahrzeug an der Ladebrücke befindet.

·         Bei Fahrzeugen mit Ladebordwand, muss diese abgesenkt unter der Ladebrücke positioniert werden.

·         Fahrzeug mittels Feststellbremse gegen Wegrollen sichern.

·         Beim Befahren mit kraftbetätigten Flurförderzeugen muss das Fahrzeug zusätzlich durch beidseitig angelegten Unterlegkeilen gegen wegrollen gesichert werden.

·         Ladebrücke bestimmungsgemäß auf Ladefläche auflegen (Neigung max. 12,5%).

·         Lose Ladungsteile beim Transportieren gegen Herabfallen sichern.

·         Steuerplatz bei kraftbetätigten Ladebrücken freihalten.

·         Nach dem Be- und Entladen die Ladebrücke in Ruhestellung bringen.

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel stillsetzen und Vorgesetzten informieren: ( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

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·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen: ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

·         Kontroll-/Reinigungsarbeiten dürfen nur bei still gesetzter, gegen irrtümliches bzw. unbefugtes Ingangsetzen gesicherte Ladebrücke ausgeführt werden (Sicherung gegen Herabschlagen).

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: