Betriebsanweisung

 

 

Laderampe

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten, wie Be-/ Entladen und Rangiertätigkeiten an der Laderampe

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

·    Absturzgefahr von Personen

·    Herabfallen von Last oder Arbeitsmitteln

·    Gefahr des Anfahrens durch bewegte Transportmittel

·    Quetsch- und Scherstellen 

·    Stolpern, Stürzen, Ausrutschen

·    Brandgefahr durch Lagerung brennbarer Materialien und Missachtung des Rauchverbotes

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

 

 

·    Bestimmungsgemäße Verwendung der Laderampe

·    Bei Absturzgefahren in Bereichen > 1 m Höhe, die keine ständige Be- und Entladestellen darstellen und bei Entsorgungsarbeiten von der Laderampe in Abfallpressen vorhandene Absturzsicherungen nutzen, z.B. Steckgeländer muss wirksam eingesteckt sein

·    die Absturzstelle an ungesicherten Rampenkanten muss mit gelb/schwarzen Schrägstreifen gekennzeichnet sein  à keine Ketten oder Seile als Absturzsicherungen einsetzen

·    für ausreichend, blendfreie Beleuchtung sorgen

·    Verkehrswege entsprechend der Forderungen nach ASR A1.8 in ausreichender Breite freihalten

·    Bei vorhandenen Lagerflächen auf breiten Rampen, müssen diese deutlich durch farbliche Markierung gekennzeichnet und zum Verkehrsweg abgegrenzt sein

·    Um die Rampen sicher erreichen bzw. verlassen zu können, vorhandene Treppen oder Schrägrampen benutzen à kein Herabspringen von der Rampe

·    Zur Überbrückung des Spaltes zwischen Lieferfahrzeug und Rampe und ggf. zum Ausgleich der Höhendifferenz zwischen Laderampe und Ladefläche des Fahrzeugs müssen Ladebrücken bzw. Ladebleche bereitgestellt und verwendet oder am Fahrzeug installierte Hubladebühnen benutzt werden à Lieferfahrzeug muss gegen Verrollen über Feststellbremse und durch Vorlegen von Radkeilen gesichert sein, wenn dieses mit kraftbetriebenen Flurförderzeugen befahren wird à Prüfung der Wegrollsicherung vor Be-/ Entladen durch den Mitarbeiter

·    Nicht hinter rückwärtsfahrenden Liefer- bzw. Kundenfahrzeugen aufhalten

·    Laderampe freihalten von Stolper- und Ausrutschgefahren

·    Kein brennbares Material an die Gebäudeaußenwand anlagern, wenn Brandschutz nicht gewährleistet (z.B. Vordach mit Sprinklerschutz ist gesicherter Bereich)

·    Rauchverbot beachten

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen bzw. gefährden ist der Gefahrenbereich abzugrenzen, ggf. kennzeichnen und der Vorgesetzte zu informieren: ( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

·         Verletzte Personen aus dem Gefahrenbereich bringen/ Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten (Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung / Entsorgung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: