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Betriebsanweisung |
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Betriebsanweisung für Lasergravurmaschine |
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1. Anwendungsbereich |
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Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang
mit EPILOG Lasergravurmaschinen zusammen mit einer TEKA-ZING Absaugung |
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2. Gefahren für Mensch und Umwelt |
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Laserstrahlung kann Gefährdungen
von Gesundheit und Sicherheit hervorrufen, insbesondere Gefährdungen
für Augen und Haut Achtung: Der Laserstrahl ist unsichtbar!! Bei
geöffneter Schutzabdeckung und defektem Sicherheitsschließmechanismus
kann Laserstrahlung der Klasse 4 austreten! Manipulieren
des Gerätes kann diffus gestreute Strahlung bewirken. ·
Brandgefahr: Der Laser kann beim
Gravieren sehr hohe Temperaturen erzeugen. Einige Materialien sind
hochentzündlich und können daher leicht zu brennen beginnen ·
Es besteht Scher- und Quetschgefahr
bei laufendem X-Achsen-Arm (Laser-Schlitten) und geöffneter
Schutzabdeckung |
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3. Schutzmaßnahmen und
Verhaltensregeln |
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Lasergravurmaschine ·
Nicht direkt in den Laser blicken
(Red-Dot-Pointer), der Laserstrahl selbst ist unsichtbar! ·
Das Gerät darf nur von
eingewiesenen Personen bedient werden ·
Es ist darauf zu achten, dass keine
unbefugte Personen die Maschine benutzen ·
Das Gerät niemals ohne Beaufsichtigung
laufen lassen ·
Die Betriebsanleitung des Herstellers
ist zu beachten ·
Betreiben Sie das Gerät nicht,
wenn Abdeckungen oder Blenden abgenommen wurden ·
Türverriegelungen nicht gewaltsam
öffnen ·
Die Funktion des
Sicherheitsschließmechanismus kann anhand der LED-Dioden an der rechten
Seite des Bedienpanels überprüft werden (Deckel
auf=Kontrolleuchte an, Deckel zu=Kontrolleuchte aus) ·
Das Gerät und den umliegenden
Bereich frei von Abfällen und brennbaren Materialien halten ·
Einsatzbereiten Feuerlöscher bereit
halten (zum Schutz der Maschine wird ein CO²-Feuerlöscher
empfohlen) ·
Das Gerät niemals ohne
ausreichende Belüftung betreiben; die vorhandene Absauganlage muss
während des Gravurvorgangs zugeschalten sein; Die Zuschaltung erfolgt
manuell! ·
Die Laserstärke und
Lasergeschwindigkeit immer anhand der vom Vertreiber ausgehändigten
Tabelle dem Material anpassen ·
Keine Materialien gravieren, die PVC
oder Vinyl erthalten. Hierbei wird ein korrosiver Stoff freigesetzt, der die
Maschine beschädigt ·
Das Gerät nur bei geschlossener
Schutzabdeckung betreiben bzw. bei laufendem X-Achsen-Arm (Laser-Schlitten)
nicht in das Gerät greifen. Hier besteht Scher- bzw. Quetschgefahr Absauganlage
(Filtergerät) ·
Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten ·
Nur eingewiesene Personen dürfen das
Filtergerät und die zum Einsatz kommenden Materialien handhaben. ·
Die Ausblasöffnung nicht verdecken oder zustellen ·
Gerät nicht ohne Filtereinsatz betreiben ·
Taschenfilter, Partikelfilter und Aktivkohlefilter sind
regelmäßig zu wechseln, spätestens bei Aufleuchten der roten
Filterkontrollleuchte ·
Achtung: Filterwechsel und
Entsorgung dürfen nur in gut belüfteten Räumen und mit der zur
Verfügung gestellten Atemschutzmaske erfolgen! (Vom Hersteller
empfohlen: Atemschutzhalbmaske DIN EN 141/143 Schutzstufe P3) ·
Vor Beginn des Filterwechsels, die Absauganlage IMMER vom
Stromnetz nehmen |
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4. Verhalten
bei störungen |
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Bei Mängeln die die Sicherheit
beeinträchtigen oder gefährden, sowie bei sonstigen Störungen
oder Auffälligkeiten, die Maschine abschalten, Gefahrenstelle absichern und den Vorgesetzten informieren:
(
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5. Verhalten
bei Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten aus Gefahrenzone bringen, Unfallstelle sichern
und sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls erforderlich den Notarzt rufen: (
0 - 112 ·
Ausgebildete Ersthelfer
verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen sind in das
Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle sind unverzüglich
dem Vorgesetzten zu melden: (
______ ·
Bei Verletzungen an den Augen sofort
einen Augenarzt aufsuchen. |
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6.
Instandhaltung und Entsorgung |
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Reparaturen,
Wartungsarbeiten und Inspektionen dürfen nur von fachkundigen Personen
durchgeführt werden. ·
Bei
Reinigungsarbeiten das Gerät immer vom Strom trennen ·
Entsorgen
Sie den Filter des Absauggeräts nach den gesetzlichen Vorschriften! (Werfen
Sie die Filter nicht in den normalen Hausmüll. Je nach ausgefilterten
Schadstoffen zählen benutze Filter zum Sondermüll. Bei Fragen
wenden Sie sich hierzu bittte an Ihren Entsorger.) |
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