Betriebsanweisung

 

 

Müll- und Papierpresse

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten mit Müll- und Papierpressen

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

·   Quetsch- und  Scherstellen im Pressbereich

·   Hineinstürzen von Personen

·   Gefährdung durch elektrischen Schlag, z.B. schadhafter Geräteanschlussleitung

·   Umweltschäden durch Verunreinigung von Grundwasser und sonstigen Gewässern durch Auslaufen von Hydrauliköl bei technischen Störungen

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

Allgemein

·   Presse nur bestimmungsgemäß betreiben, wie in Betriebsanleitung des Herstellers festgelegt

·   Presse darf nur von unterwiesenen Personen bedient werden

·   Schutz- und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht, umgangen oder missbräuchlich benutzt werden

·   Vor Inbetriebnahme der Presse Absturzsicherungen (z.B. Steckgeländer) kontrollieren

·   Elektrische Anschlussleitungen sind vor Inbetriebnahme und nach jedem Behälterwechsel auf erkennbare Schäden optisch zu prüfen

·   Bei Verladearbeiten der Presse ist sicherzustellen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten

·   Der Einstieg in die Presse ist strengstens verboten (Kennzeichnung erforderlich)

·   Geeignetes Bindemittel zur Aufnahme von austretendem Öl bereithalten

·   Die Bedienelemente der Müllpresse müssen vom Standort der Bedienperson in einer ergonomisch zuträglichen Körperhaltung leicht erreichbar sein, eine gebückte oder kniende Körperhaltung gilt als ergonomisch nicht zuträglich (z.B. externe Bedieneinheit benutzen)

Täglich vor Arbeitsbeginn:

·   Sichtprüfung der Presse und aller Anschlussleitungen auf äußerlich erkennbare Schäden, Dichtheit und Funktionsfähigkeit

·   Kontrolle, ob die Absturzsicherung (mind. 1m hohes Geländer) vorhanden und wirksam ist

Beim Betrieb:

·   Presse während des Betriebes nicht verlassen

·   Pressgut nicht mit Stöcken oder ähnlichen Hilfsmitteln nachstopfen

Beim Verlassen:

·    Nach Beendigung der Arbeit bzw. dem Pressvorgang muss die Presse gegen unbefugte Benutzung gesichert werden durch z.B. Schlüsselschalter oder Betätigung des Hauptschalters, der gegen Wiedereinschalten durch Unbefugte gesichert sein muss

·   Die Ruhe-/ Endstellung des Presskolbens muss immer in ausgefahrenem Zustand sein, damit die Einpressöffnung im Container vom Presskolben ausgefüllt ist

·   Die Pressöffnung bei Niederschlag geschlossen und nach Betriebsschluss verschlossen halten

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel sofort stillsetzen und gegen Wiederinbetriebnahme sichern (z.B. Stecker ziehen, Hauptschalter ausschalten, ggf. kennzeichnen)

·         Bei drohenden Umweltschäden oder Feuer à Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einleiten (Bindemittel, geeignete Feuerlöschgeräte bei Entstehungsbränden einsetzen)

·         Benachrichtigung von Feuerwehr/ Polizei/ Untere Wasserbehörde oder Umweltamt (s. Beiblatt)

·         den Vorgesetzten informieren: ( ______

 

 

 

 


 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

·         Arbeitsmittel stillsetzen/ Verletzte Personen aus dem Gefahrenbereich bringen/ Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung / Entsorgung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten (z.B. Reparaturen, Eingriffe in der Presse) dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

·         Pressen sind vor der ersten Inbetriebnahme und längstens nach einem Jahr durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand (Mechanik/Hydraullik und Elektrik) prüfen zu lassen

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: